Aufbauseminar
– Pflicht & Voraussetzungen
Wann ist ein Aufbauseminar Pflicht?
Du bist noch in der Probezeit
Ein Schreiben von der Führerscheinstelle sorgt bei vielen Betroffenen zunächst für Verunsicherung. Häufig steht darin, dass ein Aufbauseminar zu absolvieren ist – verbunden mit einer Frist und dem Hinweis auf mögliche Konsequenzen. Doch wann ist ein Aufbauseminar überhaupt Pflicht? Für wen gilt diese Verpflichtung und welche Verstöße führen dazu?
Auf dieser Seite erfahren Sie verständlich und übersichtlich, in welchen Fällen ein Aufbauseminar vorgeschrieben ist, wer betroffen ist und was Sie jetzt wissen sollten.
Für wen ist ein Aufbauseminar verpflichtend?
Ein Aufbauseminar ist nicht für alle Autofahrer verpflichtend, sondern richtet sich in erster Linie an Fahranfänger in der Probezeit.
Die Verpflichtung betrifft Personen,
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die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden oder
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deren Probezeit aufgrund eines Verstoßes bereits verlängert wurde.
Außerhalb der Probezeit wird in der Regel kein Aufbauseminar (ASF) angeordnet. In diesen Fällen können andere Maßnahmen greifen, zum Beispiel ein freiwilliges Fahreignungsseminar (FES).
Wichtig:
Ein Aufbauseminar ist keine freiwillige Schulung, sondern wird von der Fahrerlaubnisbehörde verbindlich angeordnet.
Welche Verstöße führen zu einem Aufbauseminar?
Nicht jeder Verkehrsverstoß hat automatisch ein Aufbauseminar zur Folge. Entscheidend ist die Art und Häufigkeit der Verstöße während der Probezeit.
A-Verstoß in der Probezeit
Ein sogenannter A-Verstoß führt bereits beim ersten Mal zur Anordnung eines Aufbauseminars.
Typische A-Verstöße sind unter anderem:
- deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Abstandsverstoß oder Überholen im Überholverbot
- Handy am Steuer
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Wer ordnet das Aufbauseminar an?
Das Aufbauseminar wird nicht von der Polizei, sondern von der zuständigen Führerscheinstelle angeordnet.
Nach dem Verkehrsverstoß erhalten Betroffene in der Regel:
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einen schriftlichen Bescheid
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eine Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar
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den Hinweis, dass das Seminar bei einer anerkannten Stelle absolviert werden muss
Erst mit diesem Bescheid entsteht die rechtliche Verpflichtung.
Ab wann gilt die Pflicht zum Aufbauseminar?
Die Pflicht zum Aufbauseminar entsteht nicht automatisch mit dem Verstoß, sondern erst mit dem Zugang des Bescheids der Fahrerlaubnisbehörde.
Ab diesem Zeitpunkt:
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beginnt die gesetzte Frist
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muss ein Seminarplatz organisiert werden
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darf die Frist nicht überschritten werden
Je früher Sie sich informieren, desto einfacher lassen sich Termine einplanen.
Was bedeutet das Aufbauseminar für die Probezeit?
Mit der Anordnung eines Aufbauseminars geht automatisch eine Verlängerung der Probezeit einher.
Das bedeutet:
-
die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre
-
eine Verkürzung ist nicht möglich
-
weitere Verstöße haben strengere Konsequenzen
Was genau bei einem erneuten Verstoß passiert, erfahren Sie auf der Seite zum Thema Probezeit und Punkte.
Teilnahmebescheinigung:
Wichtige Hinweise
- Du musst an allen vier Sitzungen und an der Fahrprobe teilnehmen.
- Die Termine werden gemeinsam abgestimmt – so bleibt alles flexibel planbar.
- Es gibt keine Prüfung, keinen Test und keinen Druck.
- Das Seminar lebt vom Mitmachen und ehrlichen Austausch
Vorteile bei uns
- Regelmäßig neue ASF Seminare – keine langen Wartezeiten
- Flexible Terminplanung – perfekt neben Schule, Ausbildung oder Beruf
- Praxisnahe Inhalte und Fahrprobe ohne Prüfungsstress
- Erfahrene Kursleiter, die auf junge Fahrer spezialisiert sind
- Angenehme Gruppengröße und persönliche Betreuung
- Unterstützung bei allen Fragen rund um Fristen, Ablauf und Behörden
Seminarstandort Unsere ASF Seminare finden zentral in Braunschweig statt – leicht erreichbar aus Wolfsburg, Salzgitter, Gifhorn, Wolfenbüttel und der gesamten Region 38. Parkplätze und Anbindung an den ÖPNV sind vorhanden.